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Einverständniserklärung E-Mail / Hinweise Datenverarbeitung

Das EU-Parlament hat eine neue Datenschutzverordnung für den Bereich der EU beschlossen.
Deutschland hat als einziges Land der EU die Datenschutzverordnung bis in die kleinste Einheit mit der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ab den 25.05.2018 umgesetzt.
An diese Verordnung sind wir nach den Willen der deutschen Politiker auch gebunden.
Aus diesem Grund erhalten Sie hier Zugriff auf:

a. Die Einverständniserklärung zur Kummunikation per E-Mail

–>> diese bitte ausdrucken, unterschreiben und im Original an die Hausverwaltung schicken
(wenn Sie keine Druckmöglichkeiten haben, sind wir Ihnen in unserem Hausverwaltungsbüro
zu den Öffnungszeiten gern behilflich)
 
Einverständniserklärung zur Kommunikation per E-Mail_230518 (pdf) 

Liegt uns keine Einverständniserklärung vor, können wir personenbezogene Daten (z.B. Mietenkontoauszüge) nicht per Mail übermitteln.

b. Hinweise zur Datenverarbeitung

–> Die komplette Gesetzgebung der DSGVO können Sie unter https://dsgvo-gesetz.de/ nachlesen

Hinweise zur Datenverarbeitung (pdf)