- Schönheitsreparaturklausel – Oder: Wie muss ich die Wohnung zurückgeben?
- Betriebskostenverordnung (Auszug) §2 – Betriebskosten
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Wie kündige ich richtig:
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (kein Einschreiben). Die Kündigung muss nicht begründet werden. Sie erhalten in jedem Fall eine Kündigungsbestätigung mit dem Hinweis für die Übergabe der Wohneinheit und ein Angebot des Übergabetermines.
- § 573c BGB. Fristen der ordentlichen Kündigung.
- Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.